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AndBre Events

Passauer Str. 129

84359 Simbach a. Inn

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Andreas Brenzinger

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AndBre Events

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AllgemeineGeschäftsbedingungen(AGB)von
AndBre Events
Andreas Brenzinger
Passauer Str. 129
D–84359 Simbach am Inn

I. Allgemeines

Vermietungen, Anmietungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Bedingungen, die für den Vertrag allein maßgebend sind. Hiervon abweichende Regelungen,
insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch ausdrückliche
schriftliche Bestätigung durch AndBre Events wirksam. Änderungen und
Ergänzungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie durch AndBre Events schriftlich bestätigt werden.

II. Vertragsgegenstand

1. AndBre Events gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an
den in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein bezeichneten Geräten. Der
Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinsesverpflichtet.

2. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, die
Mietgegenstände Dritten zum Gebrauch zuüberlassen und / oder Verträge, welcher
Art auch immer, in Bezug auf die Mietsachen mit Dritten abzuschließen.

3. Der Mieter darf den vereinbarten Einsatzort der Geräte nicht ohne schriftliche
Zustimmung von AndBre Events verändern.

4. Die Mietsachen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von AndBre Events ins Ausland gebracht werden. Ebenfalls dürfen die Mietsachen
unter keinen Umständen in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr in Fahrzeugen aufbewahrt
werden, die sich nicht gesichert auf abgeschlossennen Arealen befinden. Das gleiche gilt
für die Aufbewahrung in nicht ausreichend gesicherten Gebäuden.

III. Dauer des Mietvertrages

1.Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches hiervon. Dies
ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Mietvertrag bzw. aus dem Lieferschein.

IV. ÜbergabeundRückgabederMietsachen

1.Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsache an den Mieter versendet wird, bzw. an den Mieter bzw. an einen von dem Mieter Beauftragten in unseren Geschäftsräumenübergeben wird oder durch uns bzw. einen durch uns Beauftragten dem Mieterübergeben wird. Holt der Mieter entgegen einer mit AndBre Events getroffenen Vereinbarung nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Tag die Mietsache ab, so beginnt die Mietszeit mit diesem kalendermäßig bestimmten Tag.

2. Der Mieter trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung, Anlieferung oder
Abholung.

3. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Die Rückgabe hat in derselben Verpackung zu erfolgen, in der die Mietsache
übergeben wird einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen, etc. spätestens
am Tag nach dem letzten Miettag in den Räumen von AndBre Events
während unserer normalen Geschäftszeiten. Die Kosten der Rückgabe trägt der Mieter.

5. Bei verspäteter Rückgabe berechnet AndBre Events Verspätungstage, bis zur Rückgabe 150% des vereinbarten Mietzins zuzüglich aller vereinbarten Nebenkosten weiter. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen von AndBre Events bis 15:00 Uhr eintrifft.

6. Wird die Mietsache beschädigt oder nicht pünktlich zurückgegeben und kann
hierdurch bedingt ein uns erteilter Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden,
so haftet der Mieter für alle uns hierdurch entstehenden Kosten (Fremdanmietungen,
Transportkosten, etc.), etwaige uns entstehende Einnahmeausfälle und mögliche
Schadenersatzforderungen der Partei, die die Mietsache für einen Zeitraum nach dem
mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermin angemietet hat.

V. Zahlungsbedingungen

1. Grundsätzlich sind alle von AndBre Events erbrachten Leistungen
innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung der Anmietung rein netto fällig, sofern die
vereinbarte Mietzeit 10 Tage nichtübersteigt. Ist eine Mietzeit von über 10 Tagen
vereinbart, so sind die von AndBre Events erbrachten Leistungen 20
Tage nach Beginn der Mietzeit zur Zahlung fällig, spätestens jedoch fünf Tage nach
Beendigung der Mietzeit.

2. Wechsel werden nur mit vorheriger Zustimmung von AndBre Events entgegen genommen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Diskont und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Mieters.

3. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter
Scheck, ein Eigenakzept oder eine von uns eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder
werden uns Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Mieters ergibt oder bestehen aus anderen Gründen
erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, ist AndBre Events berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Mieten für den Rest der Mietzeit und sonstiger Forderungen zu verlangen, auch soweit hierfür bereits Schecks oder Wechsel gegeben worden sind, und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen anderer Art Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der AndBre Events zustehenden Rechte den Vertrag fristlos.

5. Kommt der Mieter mit der Zahlung von Mieten in Verzug, werden, vorbehaltlich der
Geltendmachung weitergehender Rechte auf Schadenersatz, Verzugszinsen in Höhe
von 12% per anno geschuldet, es sei denn der Mieter erbringt den Nachweis, ein
Verzugsschaden seiüberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

VI. Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet für alle von ihm oder von Dritten, denen er die Mietsache mit
Zustimmung von AndBre Events überlassen hat, verursachten und von
ihm zu vertretenden entstandenen Schäden an der Mietsache, insbesondere solche
durch unsachgemäße Behandlung, Fahrlässigkeit oder solche Schäden, die durch ein
Verstoß gegen die Bestimmungen von II. dieser AGB entstehen. Die
Schadenersatzverpflichtung umfaßt den unmittelbaren Sachschaden und den
Mietzinsausfall einer etwa wegen des Schadens unmöglich gewordenen
Weitervermietung an ihn oder Dritte.

2. Für Verluste und Schäden an der Mietsache durch Diebstahl, Brand oder Wasser
haftet der Mieter auf leichter Fahrlässigkeit.

VII. Haftung von AndBre Events

1. Die Haftung von AndBre Events auf Schadenersatz wegen bereits bei Abschluß des Vertrages vorhandener Mängel ist ausgeschlossen. Die Haftung auf Schadenersatz für später entstehende Mängel ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AndBre Events.

2. Alle auftretenden Schäden oder etwaige Fehlfunktionen sind AndBre Events unverzüglich mitzuteilen.

3. Etwaige Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von AndBre Events Schadensbeseitigung vornimmt oder diese versucht. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstandener Kosten.

VIII. Stornobedingungen von AndBre Events

1. Die Stornierungsbedingungen von AndBre Events auf bestätigte Aufträge verteilt sich auf das Equipment die folgt, bis

30 Tage vor Mietbeginn 0 %
14 Tage vor Mietbeginn 50 %

2. Alle weiteren Stornierungen sind mit 100 % Ausfall zu vergüten.

3. Die Personalkosten sind von prozentualen Stornierungskosten ausgeschlossen.

IX. Schlußbestimmungen

1. Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Geltung derübrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

3. Als Gerichtsstand wird "D-84307 Eggenfelden" vereinbart mit der Maßgabe, daß wir
berechtigt sind auch am Orte des Sitzes oder einer Niederlassung des Vertragspartners
zu klagen.

4. Wir sind berechtigt, unsere AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Änderungen werden
mit Zugang bei dem Kunden wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich
schriftlich. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, von bereits erteilten bzw.
bestätigten Aufträgen zurückzutreten.

5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm
erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgestzes für unsere eigenen geschäftlichen
Zwecke verwenden.

Simbach am Inn, 2022